FAQ Vom Poetry Slam leben: Steuer, Rechnungen und KSK

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Freiberuflertum: Wie’s sich ohne Chef lebt

Egal ob du vorher von Eltern, Bafög oder einem Unternehmen finanziert wurdest: Das Leben in der Freiberuflichkeit ist sehr anders. Das betrifft natürlich den Bereich Slam und Schriftstellertum ebenso wie jede andere Selbstständigkeit.

Vereinfacht gesagt, hat die Freiberuflichkeit einen großen Vorteil und einen großen Nachteil:

  1. Du kannst frei entscheiden, wann du wo und wie viel arbeitest. Spontan auf eine Slam-Tour gehen, die sich kurzfristig anbietet, du kannst ausschlafen und abends arbeiten, Wochenenden dann machen, wenn sie dir passen, und bist – kurz – nicht weisungsgebunden.
  2. Du musst regelmäßig sicherstellen, dass das Geld auch reinkommt. Das heißt: Akquise und Orga machen, auch mal weniger coole Jobs annehmen, damit umgehen können dass du auch mal Jobs zu ungünstigen Zeiten annimmst (weil es viel schwerer ist “nein” zu sagen, wenn du davon abhängst).

Während die meisten Menschen sich über Punkt 1 bewusst sind, wird Punkt 2 regelmäßig unterschätzt.

Fünf Tipps dazu:

  • Unterschätze nicht den Orga-Aufwand: Ein zunehmender Teil deiner Arbeit ist nicht das eigentliche Dichten & Auftreten – außer du bist so erfolgreich, dass du dir jemanden fürs Management / eine Agentur leisten kannst. Kundenkontakte müssen gepflegt, Beziehungen zu Slam-Master*innen gehalten werden etc.
  • Leg dir einen Puffer an: Wenn du krank wirst, kriegst du erstmal kein Geld (erkundige dich auf jeden Fall bei deiner Krankenkasse, was für Selbstständigen-Krankengeld-Möglichkeiten es gibt). Du solltest also möglichst schnell genug Geld zurücklegen um zumindest zwei Monate ohne Einkünfte klarzukommen. Auch, falls einfach mal kein größerer Auftrag kommt
  • Lerne, trotzdem “nein” sagen zu können: Das ist schwer, wenn das Geld knapp ist. Aber manchmal kommen sehr schlechte Angebote rein, die dir weder genug Geld noch positive Energie noch ernstzunehmende Akquise-Effekte einbringen. Überlege dir, ob das den Aufwand wert ist, oder ob du die Zeit nicht lieber in sinnvollere Akquise oder neue Texte stecken kannst.
  • Beiß trotzdem mal in den sauren Apfel: Nicht jeder Auftritt, nicht jeder Auftrag ist reiner Spaß. Manchmal muss man auch den gut bezahlten Job machen, der nicht so cool oder aufregend ist. Manchmal muss man auch einfach sich am Büchertisch die Beine in den Buch stehen, um 2 Bücher zu verkaufen.
  • Vergiss nicht die Bürokratie: Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, KSK, VG Wort… das braucht alles Zeit und Ordnung. Unterschätze das nicht, und setz dich früh genug damit auseinander. Mehr dazu findest du praktischerweise gleich in diesem Blog.

Eins vorab: Dies ist keine Steuerberatung. Es sind lediglich persönliche Erfahrungen und unsere eigene Recherche. Um sicherzugehen, solltest du mit einer Steuerberatung sprechen – zum Beispiel AIDA, der gleichzeitig Poetry Slammer und Diplom Finanzwirt ist. Danke an dieser Stelle auch für seine Unterstützung bei diesem Text!

Wie werde ich Freiberufler*in?

Du meldest dich bei deinem zuständigen Finanzamt mit deiner Tätigkeit (also zum Beispiel “Schriftsteller & Journalist”). Das teilt dir dann eine Steuernummer zu, die du ab da verwendest.

Der Unterschied zwischen Freiberufler*innen und allen anderen, nicht-freiberuflichen Selbstständigen, ist dass du mit deinem Kopf arbeitest. Das heißt: Du betreibst keinen Handel. Der Unterschied ist: Wenn du einen Stuhl für 1€ kaufst und für 10€ verkaufst, hast du Profit durch dein Kapital gemacht (und deine Dreistigkeit). Wenn du einen Slamtext über einen Stuhl schreibst und ihn dann an IKEA verkaufst, dann hast du Profit mit deinen Fähigkeiten gemacht.

Als Freiberufler*in musst du keine Gewerbesteuer zahlen – das ist schonmal sehr gut. Es hat noch ein paar andere Vorteile, aber das würde hier den Rahmen sprengen.

Und was, wenn ich Geld mit Buchverkäufen mache?

Streng genommen kaufst du ein (von dir geschriebenes) Buch deinem Verlag ab und verkaufst es für etwas mehr. Das ist also eigentlich ein Gewerbe und würde damit deine sonstigen Einkünfte “infizieren” – du wärst also insgesamt Gewerbetreibend.

Aber: solange das unter 3 % deines Gesamt-Umsatzes bleibt, ist es unter der Gerinfügigkeitsgrenze. Und wenn der Verlag es direkt verkauft, bist du natürlich auch nicht gewerbetreibend, sondern kriegst ein freiberuflich völlig problemloses Autorenhonorar.

Rechnungen schreiben: Das Geld auf dem Papier

Wann immer du Geld erhälst, brauchst du einen Beleg. Das ist dein Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass (bzw. wie viel) du Geld gegen Leistung getauscht hast.

Und wenn ich Geld auf Poetry Slams kriege?

Bei kleinen Poetry Slams kriegst du oft nur Fahrtkosten-Erstattung, Aufwandsentschädigung oder wie immer man es nennen mag. Dafür unterschreibst du oft einfach nur einen Quittungsbeleg und setzt deinen Namen und Anschrift ein, und erhälst den Durchschlag. Das ist ein gültiger Beleg, solange der Betrag unter 250€ brutto liegt.

Bei größeren Beträgen (oder wenn der Slam einfach gerne Rechnungen hätte) schreibst du den Veranstaltenden eine Rechnung. Da muss neben dem Betrag samt Umsatzsteuer-Hinweis (s.u.) deine Adresse und deine Steuernummer stehen. (Und, falls nicht bar sondern per Überweisung bezahlt wird, deine Überweisungsdaten, das ist aber nicht rechtlich verpflichtend.) Dafür braucht er keine Unterschrift: Eine Rechnung kann daher auch per Mail verschickt werden. Deine Rechnungen brauchen außerdem eine Rechnungsnummer. Hier ist wichtig, dass sie “einzigartig” sind, also sich nicht doppeln. Ob du sie in aufsteigender Reihenfolge durchnummerierst (besser für die Ordnung) oder im Datumsformat “2019-02-27”  nummerierst (leichter spontan zu machen) ist deine Wahl. Bleib aber möglichst bei einem System. 🙂

Und wenn ich keinen Beleg für das Geld aus Bücherverkäufen habe?

…Da bekommt du in der Regel das Geld gleich auf die Hand und stellst keine Rechnung. Trotzdem ist das natürlich eine Einnahme. Wenn der Kunde keinen Beleg verlangt, musst du auch keinen ausstellen. Trotzdem musst du es bei der Steuer zu deinen Einnahmen angeben.

Ist ein Honorarvertrag auch eine Rechnung?

Nein. Es ist aber auch kein Arbeitsvertrag. Im Grunde ist es nur die Vereinbarung zwischen zwei Geschäftspartnern, eine bestimmte Leistung gegen eine bestimmte Zahlung zu erbringen. Nachdem das geschehen ist, musst du immer noch eine Rechnung (mit gültiger Rechnungsnummer) schreiben. (Ausnahme: Unter 250 €, siehe oben.)

Ich kriege andere Geld-Leistungen (Bafög, Arbeitslosengeld etc), auf die Einkommen angerechnet wird. Sind dann Quittungen oder Honorarverträge oder Rechnungen besser?

Das spielt keine Rolle. Jedes davon ist ein freiberufliches Einkommen, das entsprechend angerechnet werden muss. Ob das auf einem Quittungszettel oder einem Honorarvertrag steht, ist egal.

Ausnahme: Übungsleiterpauschalen und Kostenerstattung gegen Originalbeleg. (Mehr dazu bei anderer Gelegenheit.)

Ordnung halten

Für deine Steuererklärung am Jahresende musst du nachweisen, wie viele Einnahmen (und Ausgaben) du hattest. Deshalb ist es wichtig, dass du alle Belege an einem Ort aufhebst. Am Besten pflegst du eine regelmäßige Tabelle, dann hast du es schon alles notiert.

Wenn du von einer Tour zurückkommt, nimm also alle deine Belege für Ein- und Ausgang, und trage Datum, Beträge, Geschäftspartner und Zweck in eine Excel (oder ein Buchhaltungssystem). Das spart dir später viel Arbeit.

Welche Steuern muss ich als freischaffende*r Poet*in zahlen?

Als Freiberufler*in bist du grundsätzlich steuerpflichtig – vorausgesetzt, du überschreitest gewisse Freigrenzen. Die solltest du also auf jeden Fall beachten (und notfalls die Rechnung eines profitablen Auftrags auf’s nächste Jahr verschleppen). Sie sind im Jahr 2019:

  • 9.000 Euro im Jahr. (Gesamteinkommen, also inkl. einem evtl. Nebenjob.) Bis zu diesem Betrag bist du gänzlich steuerfrei. Darüber musst du Einkommenssteuer zahlen. Je nachdem wie viele Ausgaben du hattest, können aber die Einnahmen (der Umsatz) auch höher gewesen sein – solange dein Gewinn (Umsatz minus Ausgaben) darunter liegt.  Das erklärst du in der Steuererklärung.
  • 17.500 Euro im Jahr. (Freiberuflicher Umsatz.) Bis zu diesem Betrag bist du Umsatzsteuerfrei. Das heißt dann “Kleinunternehmer” und muss auf der Rechnung vermerkt werden: “Umsatzsteuerbefreit aufgrund §19 Abs. 1”. Kommst du in einem Jahr über diesen Betrag, musst du ab dem nächsten Jahr Umsatzsteuer zahlen. (Achtung: Wenn schon früh im aktuellen Jahr absehbar ist, dass du über 50.000 Euro Umsatz haben wirst, bist du schon jetzt UStr-pflichtig. Und: Wer schon im Gründungsjahr über 17.500 Euro Umsatz hat, ist auch direkt UStr-pflichtig).

Was heißt das mit der Umsatzsteuer?

Grundsätzlich geht das wie folgt: Du schlägst auf deine Netto-Rechnungsbeträge 7 % Umsatzsteuer auf. (Für Kunst & Journalismus gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz, sonst wären es 19 %.) Einmal im Monat oder (bei geringem Umsatz) vierteljährlich zahlst du dem Finanzamt die so durch dich eingezogenen Umsatzsteuerbeträge.

Du darfst davon allerdings alle gezahlten Umsatz- bzw. Mehrwertsteuerbeträge abziehen, die du bereits für Leistungen oder Produkte bezahlt hast, um deine Tätigkeit auszuüben.

Ein Beispiel:

Du kriegst von zwei Slams je 100 € Gage netto. Mit Umsatzsteuer macht das je 107 € brutto. Dann hast du noch 2 Bücher für 10 € verkauft, wo die 66 Cent Umsatzsteuer schon eingerechnet ist. Du schuldest dem Finanzamt jetzt also 14,66 € Umsatzsteuer.

Zuvor hast du aber a) das Buch deinem Verlag für 5 € abgekauft (davon 33 Cent UStr), b) deinen Text im Copyshop für 1 € ausgedruckt (davon 19% Mehrwertsteuer = 16 Cent) und c) ICE-Spartickets für 90 € gekauft. (Während für Nahverkehr 7% gilt, hat der Fernverkehr 19% Mehrwertsteuer, das wären hier also 14,37 € Steuer.) Du hast insgesamt also schon 14,86 € Umsatzsteuer für die Ausübung deiner Tätigkeit bezahlt, die über Umwege (die Händler) ans Finanzamt gehen. 

Damit schuldest du dem Finanzamt jetzt noch 14,66-14,86= -0,2€ Umsatzsteuer. Huch, das ist ja ein negativer Betrag! Das heißt, das Finanzamt schuldet dir wiederum diese 20 Cent. Bzw. wird es mit deinem nächsten Auftrag verrechnet. 

KSK-Versicherung: Unser liebstes Sozial-Geld

In Deutschland musst du dich Krankenversichern. Das ist ja auch in der Regel ganz gut so. Kann aber für Selbstständige ganz schön teuer sein – denn anders als bei Angestellten wird hier nicht die Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt.

Uns armen Künstler*innen hilft da netterweise die Künstlersozialkasse (KSK). Sie übernimmt den Betrag, den sonst ein Arbeitgeber zahlen würde – also die Hälfte von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Ziemlich nice. Dafür musst du dich aber bei der KSK zu Beginn deiner Freiberuflichkeit anmelden und ein bisschen Bürokratie durchlaufen. Aber: Es lohnt sich. Vor allem, da die Bürokratie deutlich weniger wird, wenn du einmal drin bist (also anders als beim Bafög).

Haupt-Aspekt der Aufnahme ist die Frage, ob dein Haupteinkommen von künstlerischen oder journalistischen Tätigkeiten kommt. Wenn du zum Beispiel 70 % deines Monatseinkommens durch einen Café-Job verdienst, dann soll gefälligst das Café deine Sozialversicherung zahlen. Das Schwierige ist hier, dass die KSK bei zu kleinem Einkommen annimmt, dass das ja gar nicht gehe. “Niemand kann von so wenig Geld leben, da wird doch geschummelt und eigentlich in einem Café gearbeitet”, denkt man sich also bei der KSK und verwehrt den Eintritt. Du musst also nachweisen, dass du in den letzten Monaten und voraussichtlich in den kommenden Monaten genug als Poet*in etc. verdienst um davon leben zu können. Als Nachweis werden neben Rechnungen und Honorarverträgen auch Absichtserklärungen anerkannt. (Also zum Beispiel ein Brief von einer*m Slam-Master*in, in dem steht dass sie dich voraussichtlich übernächsten Monat auf ihre fett bezahlte Tour holen wollen.)

Mein*e Kund*in will wissen, ob ich bei der KSK bin

Das kann denen völlig egal sein – es macht nämlich keinen Unterschied. Als Auftraggeber*in künstlerischer Dienstleistungen sind sie grundsätzlich verpflichtet, 4,2 Prozent (Stand 2019) der an dich gezahlten Gage an die KSK zu zahlen. (Ausnahme: Kostenerstattungen oder geringe / seltene Gagen, die unter eine Minimumgrenze fallen.) Dieser Betrag geht nicht direkt an dich, du hast da also auch keinen Einfluss drauf. Und vor allem: Er fällt an, egal ob du in der KSK bist oder nicht. So wird verhindert, dass sie lieber jemand anderen beauftragen, der nicht in der KSK ist.

Du bist nicht verpflichtet, deine Auftraggeber*innen darüber aufzuklären. So wie du dich selbst darum kümmern musst, deine Steuer richtig zu machen, müssen sie ihre KSK selbstständig machen. Wenn sie das falsch machen und erwischt werden, ist das deren Problem. Du kannst aber natürlich nett sein und ihnen trotzdem die obige Information geben.

Wie viel Geld kann ich durch die VG Wort verdienen?

Die VG Wort ist quasi die GEMA der Text-Branche. Bibliotheken und Copy-Shops zahlen eine Gebühr in den Topf, der an Text-Schaffende ausgeschüttet wird. Um an dieser Ausschüttung teilzunehmen, musst du dich bei der VG Wort anmelden und einen Wahrnehmungsvertrag mit ihnen schließen.

Dann musst du jährlich angeben, ob du z.B. in Zeitungen etwas veröffentlicht hast. Bücher musst du nicht angeben – die finden sie selber.

Ob sich der Aufwand für dich lohnt, hängt davon ab, ob du a) regelmäßig längere Artikel in Zeitungen o.ä. veröffentlichst, b) ein Buch herausgebraucht hast, das auch in Bibliotheken steht und c) wie viel Geld für dich “lohnenswert” ist. 🙂 Es werden keine Unsummen, aber wenn du Glück hast kommst du immerhin in den dreistelligen Bereich. Wenn du wirklich viel publizierst, dann auch mal mehr.

Verdiene ich im freischaffenden Poetry Slam genug Geld?

Nun, die Betonung liegt hier natürlich auf “genug”. Was für dich ausreicht, entscheidest letztlich du selbst.

Reich wirst du in den meisten Fällen auf jeden Fall nicht. Aber wenn du gut bist, kann man schon seinen Lebensunterhalt damit verdienen. Das sind die wichtigsten Einnahmequellen:

  • Auftragstexte durch Kunden zu einem bestimmten Thema
  • Bezahlte Auftritte als Feature, bei Lesebühnen oder im Wettbewerb bei Sonderveranstaltungen
  • Eigene Bücher (in absteigender Reihenfolge: Verkauf am Büchertisch, Autorenhonorar vom Verlag, VG Wort)
  • Kolumne oder Serie bei Zeitungen, Sendern etc.
  • Organisieren eigener Veranstaltungen (aber Vorsicht, das ist ein ganz eigener Job)

Soll ich mein Studium schmeißen und Poetry Slammer*in werden?

Nein.

Wenn es gerade wirklich gut läuft für dich, ist das fantastisch. Und vielleicht klappt der Schritt in die Freiberuflichkeit ja tatsächlich. Aber wir wissen alle nicht, ob Poetry Slam in 5 Jahren noch ein Ding ist. Und du weißt nicht, ob du da noch Bock drauf hast, durch die Gegend zu touren. Oder überhaupt zu schreiben. Wenn du dann wieder in irgendeinen anderen Beruf wechseln kannst, ist das seeeehr gut.

Ich kann dir also nur ans Herz legen, trotz aller Begeisterung nicht alles auf die Karte Poesie zu setzen. Nimm deine Ausbildung ernst und bau dir parallel schon etwas auf. Dann kannst du danach entweder nahtlos in die Freiberuflichkeit wechseln oder weiterhin parallel mit einer halben Stelle arbeiten.